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Hinweis: Diese Übersicht dient der allgemeinen betrieblichen Orientierung und ersetzt keine betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung, kein Brandschutzkonzept und keine Rechtsberatung. Inhalte und Tiefe sind an Ihr Unternehmen, Ihre Branche und die geltenden Vorschriften anzupassen.

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Grundunterweisung

Arbeitsschutz & Brandschutz

Typische Themen für Beschäftigte – Querschnitt vieler Betriebe

Allgemeiner Entwurf – bitte betrieblich anpassen und fachlich abstimmen

Agenda

Was wir durchgehen

Grober roter Faden (Reihenfolge im Betrieb anpassen)

  • Gesetzliche Grundlagen; BG; Versicherungsschutz; Rollen; Fremdfirmen und Besucher
  • Ziele; Rollen von Arbeitgeber und Beschäftigten; Gefährdungsbeurteilung; Unterweisung; Jugendliche und Auszubildende; Schwangerschaft und Stillzeit
  • Arbeitszeiten und Zeiterfassung; Schicht-, Nacht- und Wechselschicht
  • Ordnung, Wege, Leitern; PSA; Maschinen; gefährliche Energien beim Warten
  • Gefahr- und Biostoffe; Heben und Tragen; Lärm; Hitze, Kälte, Arbeiten draußen
  • Psychische Belastung; Büro und Bildschirm; Telearbeit; Elektro; Dienstfahrten
  • Erste Hilfe; Arbeitsunfall; Beinahe-Unfälle; andere Notfälle und Alarme
  • Brandschutz: Entstehung, Organisation, Verhalten, Löschen, Flucht, Übungen
  • Abschluss, Fragen, Dokumentation

Tiefe und Dauer pro Block an Zielgruppe und Risiko koppeln.

Arbeitsschutz

Gesetzliche Grundlagen der Unterweisung

Auszug – mit betrieblicher Fachberatung und aktueller Rechtslage abstimmen

  • Arbeitsschutzgesetz: Pflicht zur Unterweisung der Beschäftigten in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes
  • Jugendarbeitsschutzgesetz: zusätzliche Unterweisung junger Beschäftigter zu Gefahren am Arbeitsplatz (häufig wiederkehrend)
  • Betriebssicherheitsverordnung: Unterweisung bei Arbeitsmitteln und besonderen beauftragten Tätigkeiten
  • Gefahrstoffverordnung und Biostoffverordnung: Unterrichtung und arbeitsmedizinische Vorsorge, wo einschlägig

Konkrete Fristen und Umfang hängen von Tätigkeit, Alter der Beschäftigten und Stoffen ab.

Arbeitsschutz

Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung)

Träger der Unfallversicherung für Gewerbe und viele weitere Bereiche

  • Zuständige BG ergibt sich aus Branche und Tätigkeit des Unternehmens; Versicherungsschutz für Beschäftigte in der Regel automatisch
  • Aufgaben der BG unter anderem: Prävention, Regeln und Beratung, Betriebsbegehungen, Unfallanalyse, technische Prüfungen
  • Heilbehandlung, Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben sowie Geldleistungen nach den gesetzlichen Voraussetzungen
Arbeitsschutz

Typische Rollen im Betrieb

Orientierung – Namen und Zuständigkeiten intern festhalten und bekanntmachen

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit intern oder extern nach Bedarf
  • Ersthelfer, Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer: geschult, benannt, erreichbar
  • Gefährdungsbeurteilung liegt vor und wird bei Änderungen fortgeschrieben
Arbeitsschutz

Fremdfirmen, Besucher, gemeinsame Arbeitsstätte

Abstimmung verhindert Doppelarbeit und gefährliche Lücken

  • Fremdfirmen arbeiten nach den Regeln des Betriebs, in dem die Tätigkeit ausgeführt wird; Zugang, Schlüssel und Zeiten nach Vorgabe
  • Unterweisung oder Information zu standortspezifischen Gefahren (Wege, Alarme, PSA, Heißarbeiten) vor Arbeitsbeginn oder zu vereinbarten Terminen
  • Zuständige Ansprechpartner im Betrieb und bei der Fremdfirma klar benannt; Übergaben und Abnahmen dokumentieren
  • Besucher nur mit Begleitung oder nach Regelung in sicherheitsrelevanten Bereichen
Arbeitsschutz

Versicherungsschutz (Unfallversicherung)

Kurzüberblick; Einzelfälle mit Personal oder BG klären

  • Arbeitsunfall: plötzliches, zeitlich begrenztes äußeres Ereignis auf versicherte Tätigkeit mit Gesundheitsschaden oder tödlichem Ausgang
  • Typisch mitversichert: betriebliche Tätigkeiten sowie Wege- und Fahrtenbezug nach den gesetzlichen Regeln – Einzelheiten im Betrieb klären
  • Wege zwischen Wohnung und Arbeit: nur auf dem üblichen, vernünftigen Weg; Abweichungen nur, wenn sie gesetzlich zulässig sind
  • Häufig nicht versichert: klar privat veranlasste Tätigkeiten; Pausen an unüblichem Ort ohne Betriebsbezug – Grenzfälle abstimmen
Arbeitsschutz

Ziele des Arbeitsschutzes

Gesundheit und Sicherheit beim Arbeiten fördern und erhalten

  • Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermeiden
  • Menschliche Fehlentscheidungen und arbeitsbedingte Belastungen berücksichtigen
  • Technischen, organisatorischen und persönlichen Schutz kombinieren
  • Arbeitgeber organisieren den Arbeitsschutz und holen bei Bedarf fachliche Hilfe (z. B. SiFa, Betriebsarzt)
  • Beschäftigte wirken mit: Vorschriften befolgen, Mängel melden, an Unterweisungen teilnehmen
  • Betriebsrat kann Mitbestimmungsrechte haben (Thema getrennt vertiefen)
„Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft.“
— Werner von Siemens, 1880

Konkrete Pflichten und Zuständigkeiten im Betrieb schriftlich festhalten (Organigramm, Zuständigkeiten SiFa).

Arbeitsschutz

Gefährdungsbeurteilung

Zentrales Werkzeug – leitet Maßnahmen und Unterweisungsthemen ab

  • Systematisch Gefährdungen erfassen: physisch, chemisch, biologisch, mechanisch, psychisch, organisatorisch
  • Bewerten: wie hoch ist das Risiko für Beschäftigte?
  • Maßnahmen festlegen: beseitigen, technisch absichern, organisieren, unterweisen, PSA
  • Dokumentieren und bei Änderungen (neue Maschinen, neue Stoffe, Umbauten) aktualisieren
  • Unterweisungsinhalte sollten zu den realen Gefährdungen im Betrieb passen
Arbeitsschutz

Unterweisung und Information

Was Beschäftigte wissen müssen – und wie der Nachweis gelingt

  • Unterweisung zu Sicherheit und Gesundheitsschutz ist gesetzlich vorgesehen und wiederkehrend
  • Zusätzlich bei Einstellung, Versetzung, neuen Arbeitsmitteln oder geänderter Gefährdung
  • In verständlicher Sprache; Dolmetsch oder einfache Sprache bei Bedarf einplanen
  • Nachweis: Datum, Thema, Dauer, Teilnehmende, Referenz auf verwendete Unterlagen
  • Betriebsanweisungen für gefährliche Tätigkeiten einhalten und zugänglich halten
Arbeitsschutz

Jugendliche und Auszubildende

Besonderer Schutz – Umfang im Jugendarbeitsschutzgesetz und im Betrieb

  • Jüngere Beschäftigte dürfen typischerweise nicht alle Tätigkeiten und Arbeitszeiten wie Erwachsene übernehmen; Listen und Ausnahmen im Betrieb einholen
  • Unterweisung zu Gefahren am Arbeitsplatz wiederholt und verständlich; Aufsicht und Einarbeitung sicherstellen
  • Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplatzgestaltung auf junge Beschäftigte abstimmen; psychische Belastung und Mobbing ernst nehmen
  • Bei Fragen: Ausbildungsverantwortliche, Personal, Betriebsrat, Fachdienste nutzen
Arbeitsschutz

Schwangerschaft und Stillzeit

Mutterschutz und betriebliche Gefährdungsbeurteilung greifen zusammen

  • Schwangere und stillende Beschäftigte rechtzeitig informieren, damit arbeitsmedizinische und organisatorische Maßnahmen rechtzeitig abgestimmt werden können
  • Gefährdungen wie Stoffe, Lärm, körperliche Belastung, Stress oder Nachtarbeit mit dem Betrieb und der Betriebsärztin bzw. dem Betriebsarzt klären
  • Anpassungen von Arbeitsplatz, Pausen, Tätigkeiten oder Zeiten nach ärztlicher und betrieblicher Vorgabe umsetzen
  • Stillzeiten und geeignete Räume nach den geltenden Regeln und betrieblicher Vereinbarung
Arbeitsschutz

Arbeitszeiten, Pausen und Zeiterfassung

Orientierung nach Arbeitszeitgesetz, wo einschlägig – Detailregelung im Betrieb

  • Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten nach Arbeitszeitgesetz und den betrieblichen Regeln einhalten
  • Pausen nicht durcharbeiten; ausreichende Erholung zwischen den Arbeitstagen sicherstellen
  • Zeiterfassung vollständig und korrekt führen, soweit gesetzlich vorgeschrieben oder im Betrieb festgelegt
  • Überstunden nur nach Vorgabe des Unternehmens; Mehrarbeit nicht „still“ mitnehmen
Arbeitsschutz

Ordnung, Sauberkeit, sichere Wege

Häufige Unfallursachen – überall relevant

  • Stolper-, Rutsch- und Sturzrisiken: Kabel, feuchte Böden, ungesicherte Leitern, unaufgeräumte Flächen
  • Flucht- und Rettungswege freihalten – nichts abstellen, Türen nicht blockieren
  • Hausordnung: Müllentsorgung, Stapelhöhen, Sauberkeit in Produktion und Lager
  • Außenbereiche: Eis, Laub, Unebenheiten – Hinweise an Zuständige
Arbeitsschutz

Leitern, Tritte und kurze Arbeiten in Höhe

Sturzgefahr – nur nach Regel und Einweisung

  • Nur geprüfte Leitern und Tritte verwenden; Standfläche stabil und rutschfest; Leiter nicht über die empfohlene Arbeitshöhe hinauslehnen
  • Leitern nicht kippeln; bei Bedarf sichern oder zweite Person nach Betriebsregel; oben und unten auf Durchgangswege achten
  • Keine improvisierten Aufbauten aus Kisten oder Möbeln; Arbeitskörben und Hubarbeitsbühnen nur mit Qualifikation und Auftrag
  • Mängel an Leitern melden; defekte Geräte sperren und aus dem Verkehr ziehen
Arbeitsschutz

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Nur wenn technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen oder zusätzlich nötig

  • Rangfolge: PSA nur, wenn technische und organisatorische Maßnahmen nicht ausreichen oder zusätzlich vorgeschrieben ist (siehe auch Gefahrstoffe, STOP-Prinzip)
  • Kopf-, Augen- und Gesichtsschutz, Fußschutz, Handschutz: je nach mechanischer, chemischer, thermischer oder elektrischer Gefährdung
  • Gehörschutz: der Arbeitgeber stellt geeigneten Schutz bereit und legt fest, wann er zu tragen ist – Lärmbelastung im Betrieb fachlich bewerten lassen
  • Tragen, Anpassen, kombinieren (z. B. Handschuhe + Brille) – Herstellerangaben und Betriebsanweisungen beachten
  • Prüfung, Reinigung, Lagerung; beschädigte PSA austauschen
  • Unterweisung: wann welche PSA, wie anlegen, ablegen und kombinieren
Arbeitsschutz

Arbeitsmittel und Maschinen

Grundregeln für viele Betriebe

  • Nur nach Einweisung und mit gültiger Betriebsanweisung bedienen
  • Schutzeinrichtungen nicht manipulieren oder überbrücken
  • Stillsetzen vor Wartung: Energien trennen, Freigabeprozesse im Betrieb einhalten
  • Mängel sofort melden; keine provisorischen „Notlösungen“ ohne Freigabe
Arbeitsschutz

Warten und Instandhaltung: gefährliche Energien

Mechanische, elektrische, pneumatische oder hydraulische Energie kann tödlich verletzen

  • Vor Arbeiten an Maschinen und Anlagen Stillsetzen, entlasten und gegen unbeabsichtigtes Wiederanlaufen sichern – nur nach betrieblicher Regel und oft mit Freigabe
  • Keine Wartung „zwischen Tür und Angel“; keine Rückfrage bei Unsicherheit
  • Hilfsenergien (Druckluft, Öl, Kühlung) mitdenken; Restenergien abbauen, wo vorgesehen
  • Nach Fremdfirmen- oder eigenen Arbeiten: Schutzeinrichtungen wieder vollständig montieren und Funktion prüfen
Arbeitsschutz

Gefahrstoffe (Kurzüberblick)

Je nach Branche und Arbeitsplatz sehr unterschiedlich

  • Gefahrstoffe sind Stoffe, Gemische oder Erzeugnisse, die je nach Eigenschaften und Verwendung Gesundheit, Sicherheit oder die Umwelt gefährden können
  • Rangfolge der Schutzmaßnahmen (STOP): Substitution → technische Maßnahmen → organisatorische Maßnahmen → persönliche Schutzmaßnahmen (PSA)
  • Kennzeichnung an Behältern und Leitungen beachten; Sicherheitsdatenblätter dort ablegen, wo sie gebraucht werden
  • Betriebsanweisungen: wann welche PSA, Entlüftung, Abfüllen; Notfall: wer alarmieren, wo Augendusche
Arbeitsschutz

Biologische Arbeitsstoffe und Hygiene

Wo Menschen, Tiere, Abfälle oder Proben eine Rolle spielen

  • Biostoffe können krankheitserregend sein; Risiko hängt von Stamm, Tätigkeit und Schutz ab – Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen beachten
  • Händehygiene, Hautschutz, sichere Entsorgung von Proben und Abfällen; Verletzungen und Kontaminationen melden
  • Schutzhandschuhe und ggf. weitere PSA nur so lange und so tragen, wie vorgesehen; keine Essen/Trinken an kontaminierten Plätzen
  • Impfungen und arbeitsmedizinische Vorsorge nur nach betrieblicher und ärztlicher Empfehlung
Arbeitsschutz

Heben und Tragen

Falsche Belastung der Wirbelsäule – häufige Ursache von Ausfallzeiten

  • Lasten möglichst mit den im Betrieb vorgesehenen Hilfsmitteln transportieren
  • Ohne Hilfsmittel: Last nah am Körper, keine ruckartigen Bewegungen, keine Drehbewegungen mit Last in der Hand
  • Kraft aus den Beinen: breit stehen, in die Knie gehen, Rücken gerade, Rumpf anspannen, mit den Beinen strecken
  • Schwere Gegenstände gut erreichbar lagern; mehrere leichte Gänge statt eine Überlastung
  • Belastungsgrenzen sind individuell – Alter, Gesundheit, Ausbildung und Technik spielen mit
Arbeitsschutz

Lärm, Vibration, Beleuchtung

Sensibilisierung – Details in Gefährdungsbeurteilung

  • Lärm: Gehörschutz richtig tragen, wenn vorgeschrieben; Pausen nutzen
  • Hand-Armschwingung: Werkzeuge richtig führen, Wechsel der Tätigkeit
  • Beleuchtung: blendfrei, ausreichend; Mängel melden
Arbeitsschutz

Hitze, Kälte und Arbeiten unter freiem Himmel

Wetter und Umgebung mitdenken

  • Hitze: ausreichend trinken (betrieblich geregelt), Schatten und Pausen nutzen, schwere körperliche Arbeit zeitlich verteilen; auf Kreislauf und Symptome achten
  • Kälte: Schichten tragen, Extremitäten schützen, regelmäßig aufwärmen; Mängel an Heizungen und Windschutz melden
  • Wind, Nässe, Blendung und glatte Flächen erhöhen das Risiko – Arbeitsplatz und Schuhwerk anpassen
  • Gewitter, Sturm oder andere Warnungen ernst nehmen; Arbeit einstellen, wenn der Betrieb es vorsieht
Arbeitsschutz

Psychische Belastung am Arbeitsplatz

Kein Ersatz für Therapie – aber klare Anlaufstellen

  • Belastungen können aus Aufgaben, Zeitschiene, Konflikten, Schichtarbeit entstehen
  • Ansprechpersonen: Vorgesetzte, Personal, Betriebsrat, externe Beratung nach Betrieb
  • Stressprävention: Pausen, klare Zuständigkeiten, respektvoller Umgang fördern
Arbeitsschutz

Schicht-, Nacht- und Wechselschicht

Rhythmus und Schlaf sind Sicherheitsfaktoren

  • Unregelmäßige oder nächtliche Arbeit belastet den Körper; Erholung und Schlaf bewusst planen
  • Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten nach den für den Betrieb geltenden Regeln einhalten; bei Dauerbelastung frühzeitig melden
  • Bei Wechsel zwischen Früh-, Spät- und Nachtschicht: Umgang mit Licht, Mahlzeiten und privaten Terminen den eigenen Rhythmus unterstützen
  • Konzentrationskritische Tätigkeiten nach interner Regel nicht in der persönlich schlechtesten Phase ohne Absprache ausüben
Arbeitsschutz

Büro und Bildschirmarbeit

Sehr verbreitet – kurz und wirksam

  • Monitor, Tastatur, Maus, Stuhl einstellen; Abstand und Blickführung
  • Notebooks allein erfüllen oft nicht die ergonomischen und sicherheitstechnischen Anforderungen eines Dauer-Büroarbeitsplatzes – Docking, externe Tastatur und Bildschirm prüfen
  • Bewegungspausen und Mikropausen; Wechsel zwischen Sitzen und Stehen; Treppen nutzen; kurze Aufgaben im Stehen
  • Kabelmanagement, Stolperfallen vermeiden
Arbeitsschutz

Telearbeit und mobiles Arbeiten

Arbeitsschutz gilt auch außerhalb des klassischen Büros

  • Arbeitsplatz zu Hause oder unterwegs ergonomisch und beleuchtet gestalten; Bildschirmarbeit-Regeln sinngemäß anwenden
  • Arbeitszeit und Erreichbarkeit mit dem Betrieb klären; Pausen und Abgrenzung zur Freizeit bewusst einplanen
  • Unfall- und Wegefragen bei Telearbeit nach betrieblicher Regelung und Versicherung klären; Meldewege kennen
  • Datenschutz und Informationssicherheit einhalten; keine sensiblen Inhalte in ungeschützter Umgebung bearbeiten
Arbeitsschutz

Elektrische Betriebsmittel

Kein „Basteln“ am Strom – Schutz vor Brand und Stromunfall

  • Vor Gebrauch kurz prüfen: sichtbare Beschädigungen an Gerät, Leitung, Stecker; Knickschutz und Zugentlastung vorhanden?
  • Schutzabdeckungen und Schaltschränke nicht ohne Befugnis öffnen; Sicherheitseinrichtungen nicht manipulieren
  • Keine Reparaturen an elektrischen Geräten ohne Qualifikation und Auftrag; defekte Geräte aus dem Verkehr ziehen und melden
Dienstfahrten

Dienstfahrten – Fahrzeug und Vorbereitung

Allgemeine Grundsätze – Details stehen in den betrieblichen Regeln und der Straßenverkehrsordnung

  • Nur mit gültiger Fahrerlaubnis und mit Fahrzeugen fahren, die der Arbeitgeber für dienstliche Fahrten vorsieht oder freigibt
  • Fahrzeug verkehrssicher halten; saisonale und witterungsbedingte Anforderungen einhalten
  • Vor Abfahrt die im Betrieb vorgesehene Kontrolle durchführen (u. a. Sicht, Beleuchtung, Reifen, wesentliche Flüssigkeiten, Ladung und vorgeschriebene Ausrüstung)
  • Ladung nach anerkannten Regeln und betrieblicher Vorgabe sichern; Fahrzeug gegen Wegrollen sichern
Dienstfahrten

Dienstfahrten – Verhalten und Störungen

Aufmerksamkeit und Fahrtüchtigkeit sind Teil des Arbeitsschutzes

  • Ablenkung während der Fahrt vermeiden; telefonieren und ähnliche Tätigkeiten nur nach den Vorgaben des Unternehmens und der geltenden Verkehrsregeln
  • Ausreichend Pausen einlegen und sich erholen
  • Nur fahren, wenn ausreichend ausgeruht und nicht durch Krankheit, Medikamente oder andere Umstände beeinträchtigt; bei Unsicherheit rechtzeitig mit dem Betrieb klären
  • Bei Panne oder Unfall: andere und sich selbst schützen, Gefahrenbereich absichern, Hilfe herbeirufen und den Betrieb nach interner Vorgabe informieren
Arbeitsschutz

Erste Hilfe und medizinische Notfälle

Sensibilisierung – keine praktische EH-Ausbildung in dieser Einheit

  • Ersthelfer und Erste-Hilfe-Räume bzw. Verbandkasten kennen
  • Notruf 112; Unfallstelle absichern, nur helfen, wenn es für Sie sicher ist
  • Unfälle und Beinahe-Vorfälle melden (interne Regelung)
Arbeitsschutz

Arbeitsunfall: Erste Hilfe, ärztliche Versorgung, Meldung

Ablauf im Betrieb über Betriebsanweisung und Personal abstimmen

  • Ersthelfer holen; Erste Hilfe leisten, soweit für Sie sicher
  • Entscheidung: reicht Verbandsbuch / Betriebsapotheke oder ist ärztliche Versorgung nötig?
  • Beim Arzt oder im Krankenhaus mitteilen, dass ein Arbeitsunfall vorliegt; Angaben zur Berufsgenossenschaft bereithalten
  • Bagatellfälle und dokumentationspflichtige Fälle nach interner Vorgabe im Verbandbuch oder digital festhalten (Versicherungsschutz und Nachweis)
Arbeitsschutz

Beinahe-Unfälle und Gefährdungsmeldungen

Vorfälle ohne Schaden sind Lernchancen für den ganzen Betrieb

  • Beinahe-Unfälle (z. B. fast gestürzt, fast gequetscht, fast gebrannt) nach interner Regel melden – nicht wegdiskutieren
  • Gefährdungen erkennen: lose Kabel, fehlende Absicherung, unsichere Stimmung an der Maschine – frühzeitig ansprechen
  • Meldekultur stärkt den Arbeitsschutz; Rückmeldung aus dem Betrieb, was daraus folgt, wo möglich transparent machen
  • Vertrauliche Meldewege nutzen, wenn das Unternehmen sie anbietet
Arbeitsschutz

Gebäudealarm, Gas und andere Notfälle

Nicht jeder Alarm ist ein Brand – Vorgehen steht im Betrieb

  • Alarme, Sirenen und Durchsagen ernst nehmen; zuerst eigene Sicherheit, dann Handlung nach betrieblicher Anweisung oder Evakuierungsplan
  • Gasgeruch, undefinierbare Chemiegerüche oder plötzliche Gesundheitsbeschwerden im Team: Bereich verlassen, nichts schalten, Zuständige oder Notruf nach Vorgabe informieren
  • Sammelplätze und Wiederantrittsregeln kennen; Aufzüge in Störfällen oft meiden
  • Nach Übungen oder Fehlalarmen: Rückfragen, was zu verbessern ist, um Panik zu vermeiden
Brandschutz

Wie entsteht ein Brand?

Drei Bedingungen müssen zusammentreffen

  • Brennbarer Stoff in Verbindung mit Sauerstoff (Luft) und eine Zündquelle mit ausreichender Energie
  • Typische Zündquellen in der Praxis: offene Flamme und Glut, heiße Oberflächen, elektrische Überlastung, Schweiß- und Schleiffunken, Schaltfunken, heiß gelaufene Lager, Laser oder stark gebündeltes Licht an brennbarem Material
  • Vorbeugung: Zündquellen und Feuerbrücken vermeiden, brennbare Stoffe ordnungsgemäß lagern, elektrische Anlagen instand halten, Rauchverbote und Heißarbeiten nach Regeln
Brandschutz

Brandschutz im Unternehmen (Überblick)

Maßnahmen sind im Brandschutzkonzept und in der Gefährdungsbeurteilung zu konkretisieren

  • Baulicher Brandschutz: feuerbeständige Abschlüsse, Brandschutztüren und -tore, Rauchabzug, Schottungen, keine Feuerbrücken bei Lagerung
  • Technisch: Brandmelde- und Löschanlagen, Hydranten und Löschwasserstellen freihalten, Wartung durch Fachfirmen
  • Organisatorisch: Flucht- und Rettungspläne, Kennzeichnung, Übungen, Unterweisungen, Ersthelfer und Brandschutzhelfer benennen, Brandschutzbeauftragung nach Betrieb
  • Zusammenarbeit mit der Feuerwehr: Zufahrten, Schlüsseldepots, Feuerwehrplan; Versicherungen bei wesentlichen Änderungen prüfen
Brandschutz

Brände verhüten – tägliches Verhalten

Brandschutz beginnt bei Aufmerksamkeit und Ordnung

  • Offene Flamme, Rauchen, Lötarbeiten: nur nach Regeln des Betriebs
  • Entflammbare Stoffe lagern und entsorgen wie vorgegeben; keine „Privat-Lager“ unter Treppen
  • Elektro: defekte Kabel melden, Steckdosen nicht überlasten, qualitätsgesicherte Ladegeräte
  • Heißarbeiten: Freigabe, Brandwache, feuerfeste Abtrennung nach Betriebskonzept
  • Rauch steigt; offene Brandabschnitte und ungeschlossene Brandschutztüren beschleunigen die Rauchausbreitung – Regeln des Betriebs einhalten
Brandschutz

Verhalten im Brandfall

Rettung hat Vorrang vor Löschen

  • Personen in unmittelbarer Gefahr warnen und in Sicherheit bringen
  • Brandmelder betätigen, Notruf 112 (Angaben: Wo? Was brennt? Verletzte?)
  • Rauch ist heiß und giftig; geschlossene Türen bremsen Brand und Rauch – hinter sich schließen, wo es ohne eigene Gefahr möglich ist
  • Flucht: möglichst raucharme Wege nutzen; in Rauch kurz und gezielt bewegen, Orientierung an Wänden oder Leitsystem – Aufzug meiden
  • Nur löschen, wenn es sicher ist und Sie eingewiesen sind (Feuerlöscher-Typ beachten)
Brandschutz

Feuerlöscher – was Beschäftigte typischerweise wissen sollten

Detail-Einweisung nach internem Brandschutzkonzept

  • Standorte der Löschmittel kennen; Siegel und Prüfplaketten nicht entfernen
  • Pulver, Schaum, CO₂: unterschiedliche Einsatzbereiche und Risiken (z. B. CO₂ in geschlossenen Räumen)
  • Bedienung nur nach Einweisung; Richtung Wind, Abstand, kurze Sprühstöße je nach Typ
  • Nach Gebrauch oder bei Zweifel: Meldung an Brandschutzbeauftragte oder Hausmeister
Brandschutz

Fluchtwege, Sammelplätze, Brandschutztüren

Jeder kennt den Weg – Übungen festlegen

  • Fluchtwegpläne an orientierungsreichen Stellen; zweiter Fluchtweg kennen
  • Brandschutztüren nicht einkeilen; Türschließer funktionsfähig halten
  • Sammelplatz nur nach Freigabe durch die Einsatzleitung verlassen
  • Evakuierungsübungen nach internem Plan (Frequenz und Dokumentation)
Brandschutz

Brandschutzorganisation im Betrieb

Rollen und Zuständigkeiten – betrieblich konkretisieren

  • Brandschutzbeauftragte, Evakuierungshelfer, Feuerwehrplan – je nach Größe und Konzept
  • Zusammenarbeit mit Gebäudemanagement, Fremdfirmen, Wachdienst abstimmen
  • Nach Umbauten: neue Fluchtwege kommunizieren
Abschluss

Rückfragen und nächste Schritte

Folie für Diskussion im Team

  • Welche Themen sind bei uns im Alltag am dringendsten?
  • Wo liegen unsere Betriebsanweisungen, Fluchtpläne, Sicherheitsdatenblätter?
  • Wen frage ich bei Mängeln, bei psychischer Belastung, im Brandfall?
  • Wie dokumentieren wir diese Unterweisung (Teilnehmerliste, Unterschrift, digital)?
  • Wo melden wir Beinahe-Unfälle und welche Themen aus Fremdfirmen- oder Telearbeit-Regeln betreffen uns konkret?

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